Der Kirchengemeinderat setzt sich zusammen aus dem Pfarrer und den gewählten Mitgliedern sowie den pastoralen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und dem Kirchenpfleger bzw. der Kirchenpflegerin. Der Pfarrer ist Vorsitzender kraft Amtes, das Gremium wählt außerdem einen oder eine Gewählte/n Vorsitzende/n und bis zu zwei Stellvertreter/innen.

Der Kirchengemeinderat bietet viele Möglichkeiten der Gestaltung. Besonders interessant wird es, wenn er sich mit Partnern im ökumenischen, sozialen und kommunalen Bereich vernetzt und gemeinsame Projekte dabei entstehen.

Kirchengemeinderat sein kostet Zeit. Doch die Arbeit im Rat, in Ausschüssen und Projektgruppen macht auch Spaß. Einige Aufgaben können zudem delegiert werden.

Um die Arbeit auf mehrere Schultern zu verteilen, bildet der Kirchengemeinderat Ausschüsse und kann Projektgruppen einrichten:

  • Bauausschuss
  • Eine-Welt-Ausschuss
  • Erwachsenenausbildungausschuss
  • Geschäftsführender Ausschuss (GA)
  • Kindergartenausschuss
  • Liturgieausschuss
  • Sozialausschuss
  • Jugend- und Kinderausschuss (JuKA)

Der Kirchengemeinderat lebt von den vielen verschiedenen Charismen, die Menschen mitbringen und entfalten.

Jede Kirchengemeinde in der Diözese Rottenburg-Stuttgart gehört zu einer Seelsorgeeinheit, die als Kooperationsverbund selbstständiger Kirchengemeinden vom Bischof errichtet wurde. Die Kirchengemeinderäte aller beteiligten Kirchengemeinden beraten und entscheiden, welche Ausschüsse auf der Ebene der Seelsorgeeinheit gebildet werden.


Jedes gewählte Kirchengemeinderatsmitglied hat
Sitz und Stimme. Es wird nicht nur geredet, es wird auch entschieden. Es braucht daher die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen. Genau das kann sehr sinnstiftend sein.

Das Mitentscheiden ist auch auf Kreis- und Landesebene möglich: Kirchengemeinderäte entsenden Mitglieder in den Dekanatsrat, also auf die Landkreisebene der Kirche. Außerdem wählen sie Laienvertreter und -vertreterinnen in den Diözesanrat, der ebenfalls diese drei Aufgaben hat:

  • Pastoralrat, der den Bischof berät
  • Katholikenrat, der alle Katholiken und Katholikinnen im württembergischen Landesteil vertritt
  • Kirchensteuervertretung, die über die Kirchensteuer der Diözese Rottenburg-Stuttgart und den Diözesanhaushalt entscheidet

Kontakt

Pfarramt St. Johannes
Pfarrbüro
Obere Bahnhofstraße 26
71522 Backnang
Tel.: (0 71 91) 6 86 52
Fax: (0 71 91) 7 10 38
pfarramt.johannes@katholisch-backnang.de
Pfarramt Christkönig
Pfarrbüro
Marienburger Straße 5
71522 Backnang
Tel.: (0 71 91) 6 91 06
Fax: (0 71 91) 95 37 76