Von Klaus Herberts

Im Urlaub war ich in einem Gottesdienst. Er gehörte leider nicht zu der Kategorie „Ich freue mich schon auf den nächsten Sonntag“, sondern war ein Härtetest. Es gab keinerlei Musik, die Predigt war aufgrund der Artikulation unverständlich, die Stimmung eher traurig… Durchhalten oder gehen? Da kam mir dder Gedanke: Dann verbringe ich heir eben eine Stunde zusammen mit Gott, schalte ab und komme zur Ruhe.

Vielen von uns geht es wie dem Propheten Elia, von dem Ulrike Heinrich am vorigen Wochenende schrieb. Wir brauche Auszeiten, um zur Ruhe zu kommen und Kraft zu schöpfen. Nicht nur einmal im Jahr eine große Pause, sondern regelmäßig die kleinen Oasen der Ruhe und Stille.

Aber zur Ruhe zu kommen und abzuschalten gelingt nicht immer so einfach. Die Menschen haben dafür unterschiedliche Strategien entwickelt. So muss ich ausprobieren, was für mich passt. Und das kann sich auch ändern.

Manche Menschen halten eine „stille Zeit“. Andere beten im Rhythmus der Atmung oder meditieren. Dritte suchen in Köstern Orte der Stille oder kommen dort im – auf den ersten Blick eintönigen – Stundengebet zur Ruhe und/oder zu Gott. Wieder andere gehen dazu sonntags in einen Gottesdienst. Inzwischen pilgern auch viele Nichtkatholiken und Religionsferne; nicht nur nach Santiago de Compostela, sondern auch einen Tag lang im Rems-Murr-Kreis – idealerweise zumindest zeitwweise im Schweigen.

Und dann gibt es noch Taizégoteesdienste (sprich: Teseh). In Taizégottesdiensten wird kaum gesprochen, es gibt keine Predigt. An deren Stelle steht eine Zeit der Stille. Ansonsten werden vor allem einfache, sehr kurze Lieder beständig wiederholt. Mit der Zeit dringen sie immer weiter ins Herz, der Puls sinkt, Ruhe erfüllt zunehmend Körper und Seele. „Bei dir, Gott, ruht sich meine Seele aus.“ (Psalm 62, Vers 2) Wenn Sie neugierig geworden sind, dann kommen Sie doch morgen (Sonntag) Abend um 19 Uhr in den ökumenischen Taizégottesdienst in der Maubacher Pauluskirche (Feldkircher Straße 27).

Bei dir,Gott, kommt meine Seele zur Ruhe.

aus: BKZ vom 16.09.2023